- Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dieselbe akademische und praktische Ausbildung durchlaufen wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation sehen wir Krankheiten, Therapien und Impfungen im individuellen Kontext des Patienten. Darauf basierende individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
- Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich und ergebnisoffen auf Basis objektiver Informationen erfolgen. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung bewusst. Impfungen sind – juristisch betrachtet – Eingriffe in die körperliche Integrität, die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
- Impfempfehlungen, wie sie im jährlichen Impfplan des Nationalen Impfgremiums herausgegeben werden, sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
- Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen (AEFI, „adverse events following immunization“) müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert, an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet und wissenschaftlich nachverfolgt werden.
- Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab. Homöopathisch tätige Ärzt*innen tragen in Fällen von Epidemien oder einer Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit. Zusätzlich können homöopathische Arzneien unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome zur Stärkung des Immunsystems beitragen und so den individuellen Krankheitsverlauf günstig beeinflussen.
- Die ÖGHM und ihre ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungsstrategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht bei immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft vorbeugende und heilende Ansätze in gleicher Weise. Die Kooperation mit ärztlichen Kolleg*innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen besteht diese Bereitschaft zur Kooperation selbstverständlich auch im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns unserer ärztlichen Verantwortung bewusst und stellen unsere spezielle Qualifikation selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.